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Hinweise zum brandschutzgerechten Verhalten im Kellerbereich
Während Dachstuhlbrände meistens höheren Schaden verursachen, stellen Kellerbrände häufig eine größere Gefährdung der Hausbewohner dar. Durch offen stehende oder durch von der Feuerwehr zur Brandbekämpfung geöffnete Kellertüren gelangt der Brandrauch zunächst in die Treppenräume und bei falschem Verhalten der Hausbewohner, infolge des Öffnens der Wohnungstüren, auch in die Wohnungen und führt dort zu starken Verqualmungen und evtl. zu Panikreaktionen der Bewohner. Zur Vermeidung sind die Wohnungseingangstüren grundsätzlich geschlossen zu halten und den Anweisungen der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten.
Für Kellerbrände gibt es ähnliche Ursachen wie für Dachstuhlbrände. Durch die Ansammlung vielfach großer Mengen brennbarer Materialien besteht in Kellerräumen eine erhebliche Brandgefahr. In Neubauten sind bauliche Maßnahmen zur Abtrennung der Kellerräume vom übrigen Wohngebäude vorgeschrieben, u.a. feuerbeständige Wände und Decken und feuerhemmende, selbstschließende Türen zu den Treppenräumen. Bei Altbauten sind diese Maßnahmen meistens nicht vorhanden. Aufgrund des Bestandschutzes für Altbauten können verbesserte bauliche Brandschutzmaßnahmen jedoch grundsätzlich nur freiwillig vom Hauseigentümer veranlasst werden.
Eine weitere erhebliche Brand- und Explosionsgefahr besteht, wenn Kraftstoffe, Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen, Campinggasflaschen usw. in Kellern aufbewahrt werden. Die meisten brennbaren Dämpfe sind schwerer als Luft und sammeln sich daher vorzugsweise in Kellern an. Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten ist daher nur in geringem Maße zulässig (max. 20 Liter in nicht zerbrechlichen Behältern für den gesamten Kellerraum - nicht pro Kellerverschlag). Die Lagerung von Druck- und Flüssiggasbehältern im Kellerbereich ist völlig verboten.
...und falls es doch einmal zu einer unbemerkten Rauch- bzw. Brandentwicklung kommt, z.B. in der Nacht, unser Tipp für Sie: Die leichte Installation eines batteriebetriebenen Rauchmelders (10,- bis 60,- €) an exponierter Stelle der Wohnung kann lebensrettend sein!
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