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Freistellung vom Wehrdienst

Bürgerinfo

Durch die Freistellung vom Wehrdienst sind Sie zur Mitarbeit im Katastrophenschutz verpflichtet.


Wehrpflichtige, die sich vor Vollendung des zweiundzwanzigsten Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens 6 Jahre zum ehrenamtlichen Dienst im Katastrophenschutz verpflichtet haben, brauchen keinen Grundwehrdienst zu leisten. Mit einer Verpflichtung bei einer Freiwilligen Feuerwehr haben Sie entscheidende Vorteile:

  • Sie sind von der Pflicht zur persönlichen Vorstellung (Musterung) befreit Sie können sofort und ohne Verzögerung mit Ihrer Berufsausbildung bzw. einem Studium beginnen.
  • Sie müssen nicht für mehrere Monate ihren Wohnort verlassen und können ohne Einschränkung in Ihrem Beruf arbeiten (Geld verdienen).
  • Es besteht die Möglichkeit die Verpflichtung auch nach einem Wohnortwechsel bei einer anderen Feuerwehr fortzusetzen.
  • Zudem kann man bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt die Verpflichtung auch für eine befristete Zeit ruhen lassen.
  • Sie arbeiten zusammen mit prima Kameraden und werden bestimmt nicht enttäuscht.


Sie haben auch eine Verantwortung sich selbst gegenüber.

  • Sie müssen im Jahr mindestens 150 Stunden für die Feuerwehr da gewesen sein.
  • Sie haben die Pflicht an Übungen und Unterrichten teilzunehmen und auch Lehrgänge der Landesfeuerwehrschule zu besuchen.
  • Die Teilnahme an Einsätzen, ob Feuer oder Hilfeleistung, ist obligatorisch.


Was passiert wenn ich den Bestimmungen nicht folge?

Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen müssen Sie damit rechnen, sofort zur Musterung und anschließend zum Wehrdienst einberufen zu werden. Nach 7 Jahren erlischt die Pflicht zur Mithilfe im Katastrophenschutz: Der Zivildienst gilt als abgeleistet.

Alle Angaben ohne Gewähr

Aktuelle Einsätze...

  • 06.02.2012


THL Wohnungsöffnung, mehr...
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  • 05.02.2012


THL 1 Rohrbruch, mehr...

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  • 05.02.2012


Brandmeldeanlage, mehr...
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Vorankündigung Jahr 2012...
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