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Bürgerinfo
Durch die Freistellung vom Wehrdienst sind Sie zur Mitarbeit im Katastrophenschutz verpflichtet.
Wehrpflichtige, die sich vor Vollendung des zweiundzwanzigsten Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens 6 Jahre zum ehrenamtlichen Dienst im Katastrophenschutz verpflichtet haben, brauchen keinen Grundwehrdienst zu leisten. Mit einer Verpflichtung bei einer Freiwilligen Feuerwehr haben Sie entscheidende Vorteile:
Sie haben auch eine Verantwortung sich selbst gegenüber.
Was passiert wenn ich den Bestimmungen nicht folge?
Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen müssen Sie damit rechnen, sofort zur Musterung und anschließend zum Wehrdienst einberufen zu werden. Nach 7 Jahren erlischt die Pflicht zur Mithilfe im Katastrophenschutz: Der Zivildienst gilt als abgeleistet.
Alle Angaben ohne Gewähr
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150 Jahre Feuerwehr Scheidegg!